Region: Bulgarien
Sprache: Deutsch
Veränderung

VEREINBARUNG ÜBER DIE NUTZUNG DES PAYSERA TICKETS SYSTEMS FÜR ORGANISATOREN

Hauptdefinitionen

1.1. Ticket - ein vom Paysera Tickets-System erstelltes Dokument, das das Recht gewährt, an einer bestimmten vom Veranstalter organisierten Veranstaltung teilzunehmen, bei der Name, Ort und Datum der Veranstaltung, QR-Code und andere Informationen des Veranstalters angegeben sind.
1.2. Website tickets.paysera.com - eine elektronische Website, die Paysera unter dem Eigentumsrecht gehört und ein wesentlicher Bestandteil des Paysera Tickets-Systems ist.
1.3. Veranstalter - eine juristische oder natürliche Person, die ein elektronisches Geldkonto im Paysera-System hat, eine Veranstaltung im Paysera-Tickets System erstellt hat und Tickets für die Veranstaltung verkauft oder verteilt.
1.4. Paysera - "Paysera LT", UAB (Code der juristischen Person 300060819, eingetragen bei Pilaitės pr. 16, Vilnius), das das Paysera Tickets-System geschaffen hat, unterstützt und weiterentwickelt und alle geistigen Rechte an dem gegenwärtigen System besitzt.
1.5. Paysera-System - eine von Paysera verwaltete Plattform für elektronische Zahlungen, auf der Kunden elektronische Geldkonten eröffnen, Geld auf dem Konto behalten, Geld überweisen, Überweisungen erhalten und Zahlungen für verkaufte Waren / Dienstleistungen einziehen können. Die Nutzungsbedingungen des vorliegenden Systems finden Sie unter der Adresse www.paysera.com .
1.6. Paysera Tickets System - ein elektronisches System zum Verkauf und Vertrieb von Tickets, das zu Paysera gehört und unter der Adresse tickets.paysera.com verfügbar ist.
1.7. Mobile Anwendung von Paysera Tickets - eine Anwendung, die auf einem mobilen Gerät installiert ist und zur Überprüfung der Authentizität und Gültigkeit des Tickets verwendet wird.
1.8. Käufer - eine juristische oder natürliche Person, die ein Ticket über das Paysera Tickets-System für die vom Veranstalter organisierte Veranstaltung kauft / gekauft hat.
1.9. Veranstaltung - eine Konzert-, Reise-, Sport- oder eine andere öffentliche Veranstaltung, die vom Veranstalter organisiert wird und nur mit einem Ticket besucht werden kann.
1.10. Vereinbarung - Vereinbarung über die Nutzung des Paysera Tickets-Systems.

Allgemeine Bestimmungen

2.1. Die vorliegende Vereinbarung wird zwischen dem Veranstalter und Paysera geschlossen.
2.2. Gegenstand der Vereinbarung: Paysera bietet dem Veranstalter die Möglichkeit, das unter der Adresse tickets.paysera.com verfügbare Paysera Tickets-System zu verwenden. Dort kann er eine Beschreibung der Veranstaltung erstellen, Tickets für Veranstaltungen erstellen, Tickets verkaufen, Teilnehmer für kostenlose Veranstaltungen anmelden. Sammeln Sie Informationen zu verkauften und verteilten Tickets und führen Sie andere im System verfügbare Handlungen aus.
2.3. Um Tickets zu verteilen, muss der Veranstalter ein Zahlungssammelprojekt erstellen. Für ein solches Projekt gelten die Bedingungen und Gebühren für die Online-Zahlung, die unter www.paysera.com angegeben sind .
2.4. Bei der Bereitstellung der in der Vereinbarung angegebenen Dienstleistungen gewährt Paysera nur das Recht, das Paysera Tickets-System zu nutzen.
2.5. Zusätzliche Dienstleistungen, die in der Vereinbarung nicht angegeben sind, werden im Rahmen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien erbracht, in der das Verfahren und die Bedingungen für die Erbringung solcher Dienstleistungen festgelegt sind.
2.6. Tickets werden vom Veranstalter direkt verkauft und an die Käufer verteilt. Es wird davon ausgegangen, dass zwischen dem Veranstalter und dem Käufer ein Ticketverkaufsvertrag geschlossen wird.

Nutzung des Paysera Tickets Systems

3.1. Um das Paysera Tickets-System nutzen zu können, muss sich der Veranstalter im Paysera-System registrieren, alle erforderlichen Identitätsprüfungsverfahren durchführen und über ein elektronisches Geldkonto verfügen.
3.2. Um Tickets zu verkaufen (d.h. Zahlungen für ihren Verkauf zu sammeln), muss der Veranstalter ein relevantes Zahlungssammelprojekt im Paysera-System gemäß den unter www.paysera.com angegebenen Bedingungen erstellt haben.
3.3. Das Geld für verkaufte Tickets wird gemäß den unter www.paysera.com angegebenen Regeln und Bedingungen auf dem E-Geld-Konto des Veranstalters im Paysera-System eingezogen.
3.4. Der Veranstalter meldet sich mit seinem Konto im Paysera-System beim Paysera Tickets-System an.
3.5. Der Veranstalter erstellt eine Veranstaltung im Paysera Tickets-System, indem er Informationen dazu bereitstellt, z. B. Name, Ort, Zeit, Kurzbeschreibung und andere erforderliche Informationen, bevorzugte Ticketeinstellungen, von Käufern zu sammelnde Daten usw. auswählt.
3.6. Das Paysera Tickets-System bietet die Möglichkeit, Daten festzulegen, die der Käufer beim Kauf eines Tickets oder bei der Anmeldung von Teilnehmern für eine kostenlose Veranstaltung angeben muss.
3.7. Die erstellte Veranstaltung wird sofort auf der Website tickets.paysera.com veröffentlicht. Informationen zum Organisator, sofern der Organisator es nicht als private Veranstaltung festlegt. Die Details und Kontakte des Veranstalters werden von jeder vom Veranstalter erstellten Veranstaltung bereitgestellt.
3.8. Im Paysera Tickets-System kann der Veranstalter die Anzahl der verkauften oder verteilten Tickets anzeigen, seine Veranstaltungsstatistik verfolgen und andere im System verfügbare Handlungen ausführen.
3.9. Um die Echtheit und Gültigkeit des vom Käufer ausgehändigten Tickets zu überprüfen, muss der Veranstalter eine spezielle mobile Anwendung herunterladen und verwenden.
3.10. Der Veranstalter ist in jedem Fall voll verantwortlich für Geldrückerstattungen an Käufer. Der Veranstalter kann dem Käufer Tickets auf dem Konto des Veranstalters im Paysera-System erstatten.

Rechte und Pflichten von Paysera

4.1. Paysera verpflichtet sich, dem Veranstalter unter den in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen und Verfahren das Recht zu gewähren, das Paysera Tickets-System zu verwenden, um eine Beschreibung der Veranstaltung zu erstellen, Tickets zu erstellen, Tickets zu verteilen und / oder zu verkaufen und Informationen zu den Veranstaltungen und verkauften Tickets zu speichern und veröffentlichen die Veranstaltungen auf der Website tickets.paysera.com zu veröffentlichen.
4.2. Paysera bietet dem Veranstalter Anweisungen zum Überprüfen von Tickets mit der speziellen mobilen Anwendung.
4.3. Paysera übernimmt keine Verantwortung dafür, dass visuelle, grafische oder digitale Informationen über die Veranstaltung vom Veranstalter den geltenden Gesetzen entsprechen.
4.4. Paysera ist der Datenverarbeiter gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679.
4.5. Paysera sammelt die personenbezogenen Daten der Käufer in dem vom Veranstalter angegebenen Umfang und speichert sie für den in den Datenschutzbestimmungen angegebenen Zeitraum. Paysera gewährleistet die Sicherheit der im Paysera Tickets-System gespeicherten personenbezogenen Daten.
4.6. Paysera behält sich das Recht vor, die öffentlichen Veranstaltungen des Veranstalters nach eigenem Ermessen in den Social-Media-Profilen von Paysera zu veröffentlichen, ohne den Veranstalter darüber zu informieren. Veranstaltungen werden auf dem Facebook-Profil „Paysera Tickets - Renginių Bilietai“ veröffentlicht, indem sie im Newsfeed veröffentlicht und Veranstaltungen mit Veranstaltungsdetails erstellt werden.
4.7. Paysera übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der vom Käufer bereitgestellten Daten, die Qualität, Ausführung, Stornierung der Veranstaltung, Rückerstattung von Tickets und die Information der Teilnehmer über die Veranstaltung, außer für die Bereitstellung von Informationen über die Veranstaltung auf der Website tickets.paysera.com .
4.8. Wenn die Veranstaltung abgesagt oder verzögert wird, ist Paysera in keinem Fall und unter keinen Umständen für den Ersatz von Schäden verantwortlich, die dem Käufer und / oder anderen Dritten aufgrund der geänderten Bedingungen entstehen.
4.9. Der Veranstalter ist für die Ausstellung von Rechnungen an Käufer verantwortlich. Das Paysera Tickets-System verfügt über eine automatische Rechnungsfunktion, mit der Rechnungen im Namen des Veranstalters ausgestellt werden können. Paysera stellt dem Organisator eine Anleitung zur Verwendung dieser Funktion zur Verfügung.
4.10. Bei begründetem Verdacht, dass die Veranstaltung nicht stattfinden oder sich verzögern könnte, hat Paysera das Recht, die Verteilung von Tickets für die Veranstaltung einseitig auszusetzen und den Veranstalter über die vom Veranstalter in der Beschreibung der Veranstaltung angegebenen Kontaktdaten des Veranstalters zu informieren. Wenn der Veranstalter keinen angemessenen Nachweis dafür erbringt, dass die Veranstaltung innerhalb von 48 Stunden ab dem Zeitpunkt, an dem Paysera eine Benachrichtigung an den Veranstalter gesendet hat, stattfinden wird oder sich nicht verzögert, hat Paysera das Recht, die Veranstaltung zu deaktivieren und den Veranstalter aufzufordern, Käufern die Tickets zu erstatten, und die Beschreibung der Veranstaltung zu löschen. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass die Vereinbarung mit dem Veranstalter ab dem Tag beendet wird, an dem Paysera beschlossen hat, die Verteilung der Tickets für die Veranstaltung auszusetzen.
4.11. Paysera übernimmt keine Verantwortung für Ausfälle oder Störungen im Betrieb der mobilen Anwendung Paysera Tickets aufgrund eines Verlusts oder von Problemen mit der Internetverbindung.

Rechte und Pflichten des Veranstalters

5.1. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Richtigkeit, Vollständigkeit und Konformität aller grafischen, textuellen und digitalen Informationen zu Veranstaltungen, die auf der Website tickets.paysera.com bereitgestellt werden, den geltenden Gesetzen sicherzustellen. Der Veranstalter verpflichtet sich, Hass, Gewalt oder Belästigung gegen Einzelpersonen oder Gruppen von Einzelpersonen nicht zu fördern; kein urheberrechtlich geschütztes oder markenrechtlich geschütztes Material ohne die entsprechende Genehmigung zu benutzen.
5.2. Mit dem Ziel, die Interessen der Käufer zu schützen, verpflichtet sich der Veranstalter auf Anfrage von Paysera, innerhalb von 48 Stunden nach der Anfrage bestätigte Kopien von Vereinbarungen oder anderen Dokumenten zu liefern, die mit kommerziellen Stellen geschlossen wurden, die den Veranstaltungsort verwalten, Vereinbarungen mit Darstellern und andere Dokumente und / oder Nachweise, die einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung gewährleisten würden. Alle Informationen, die der Veranstalter bei der Erfüllung der vorliegenden Haftung übermittelt, werden als vertraulich betrachtet. Wenn der Veranstalter solche Dokumente nicht innerhalb des festgelegten Zeitraums einreicht, hat Paysera das Recht, den Verkauf / die Verteilung von Tickets für eine bestimmte Veranstaltung sofort auszusetzen, bis der Veranstalter diese Dokumente einreicht, und, falls der Veranstalter diese Dokumente nicht einreicht, die Verteilung / den Verkauf von Tickets für die Veranstaltung dauerhaft zu stoppen.
5.3. Der Veranstalter ist voll verantwortlich für die Durchführung der Ticketkontrolle und die Anzahl der Käufer, die an der Veranstaltung teilnehmen.
5.4. Der Veranstalter informiert den Käufer unverzüglich über Änderungen der Veranstaltung (z. B. Datum, Uhrzeit, Absage der Veranstaltung usw.) und aktualisiert die relevanten Informationen im Paysera Tickets-System.
5.5. Der Veranstalter übernimmt die volle Verantwortung für die Durchführung und Absage der Veranstaltung sowie für die Rückerstattung von Geldern an die Käufer, falls die Veranstaltung abgesagt wird. Der Veranstalter haftet gegenüber Käufern und anderen Dritten (zuständigen Institutionen usw.) für die Nichtausführung oder unsachgemäße Ausführung von Ticketrückerstattungen.
5.6. Der Veranstalter übernimmt die volle Verantwortung für Verluste, die dem Käufer aufgrund einer Änderung von Zeit und / oder Ort der Veranstaltung entstehen, wenn der Käufer bereits Tickets für die Veranstaltung gekauft hat.
5.7. Der Veranstalter verpflichtet sich, keine Anmeldeinformationen, mit denen er sich beim Paysera Tickets-System anmeldet, an Dritte weiterzugeben.
5.8. Der Veranstalter ist der für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortliche und verpflichtet sich, den angemessenen Schutz der Rechte des Käufers auf den Schutz personenbezogener Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und den einschlägigen Rechtsvorschriften sicherzustellen. Der Veranstalter muss über eine bestätigte Datenschutzrichtlinie und Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten verfügen.
5.9. Der Veranstalter ist nicht berechtigt, das Paysera Tickets-System zum Sammeln von Kreditkartendaten, Sozialversicherungsnummern, Finanzdaten oder anderen vertraulichen Informationen zu verwenden, die für die Veranstaltungsverwaltung nicht erforderlich sind.
5.10. Dem Veranstalter ist es untersagt, Tickets für Veranstaltungen zu organisieren, zu verteilen und zu verkaufen, die gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen, einschließlich pornografischer oder erotischer Inhalte, die den Konsum von Alkohol und Tabak oder Spielen fördern sollen, auch durch illegale Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten und / oder von der Verwendung des Paysera Tickets-Systems zur Ausführung illegaler Aktivitäten, Betrugs und anderer krimineller Handlungen.

Haftung

6.1. Wenn die von den Parteien im Rahmen dieses Vertrags übernommenen Verbindlichkeiten nicht oder nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden, erstattet der Schuldige der anderen Partei entstandenen Schäden, einschließlich Einkommensverlusten.
6.2. Der Veranstalter verpflichtet sich bedingungslos, Paysera alle von den zuständigen Behörden verhängten Geldbußen zu erstatten, wenn Paysera aufgrund eines Verschuldens des Veranstalters solche Geldbußen auferlegt wurden.
6.3. Die Parteien sind sich einig, dass Beschwerden von Käufern im Zusammenhang mit einer relevanten Veranstaltung, deren Tickets über das Paysera Tickets-System verteilt / verkauft wurden, vom Veranstalter geprüft werden. Nach Erhalt solcher Beschwerden leitet Paysera diese an den Veranstalter weiter und informiert den Käufer darüber.
6.4. Wenn die Verbraucherschutzbehörde eine offizielle Entscheidung getroffen hat, die bestätigt, dass die Beschwerde des Käufers angemessen ist und Paysera dem Käufer Schadenersatz erstattet, führt Paysera dieselbe Entscheidung der Verbraucherschutzbehörde aus, der Veranstalter erstattet jedoch Paysera die Schäden, die Paysera aufgrund der vollstreckten Entscheidung der Verbraucherschutzbehörde entstanden sind, es sei denn, die Entscheidung wurde aufgrund eines Verschuldens von Paysera getroffen.
6.5. Wenn der Veranstalter gegen seine Haftung aus dieser Vereinbarung verstößt, hat Paysera das Recht, die vorliegende Vereinbarung ohne Vorwarnung sofort und einseitig zu kündigen, das Recht des Veranstalters zur Nutzung des Paysera Tickets-Systems auszusetzen und / oder zu beenden und den Verkauf / Vertrieb von Tickets auszusetzen, den Veranstalter aufzufordern, den Käufern Tickets zu erstatten, und andere rechtliche Schritte zu ergreifen, um die Interessen von Paysera, den Käufern und anderen Dritten zu schützen.

Gültigkeit der Vereinbarung

7.1. Der Veranstalter stimmt den Bedingungen dieser Vereinbarung zu, indem er sich bei dem Paysera Tickets Self-Service anmeldet, um Veranstaltungen zu erstellen.
7.2. Die Vereinbarung tritt ab dem Zeitpunkt in Kraft, an dem sich der Veranstalter beim Paysera Tickets-System anmeldet, und gilt bis zur vollständigen Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen der Parteien oder ihrer Kündigung unter anderen in dieser Vereinbarung oder in Rechtsakten vorgesehenen Bedingungen.
7.3. Der Veranstalter wird 60 (sechzig) Tage im Voraus über Änderungen der Vereinbarung informiert. Es wird davon ausgegangen, dass der Veranstalter die Benachrichtigung erhalten hat und die Vertragsbedingungen 60 (sechzig) Tage nach dem Versand dieser Benachrichtigung an die E-Mail-Adresse oder andere Kommunikationsmittel gültig sind, die der Veranstalter zum Zeitpunkt der Registrierung angegeben hat (per E-Mail oder eine Textnachricht mit einem Link zur entsprechenden Webseite). Informationen zu Änderungen der Vereinbarung werden auch auf der Website tickets.paysera.com veröffentlicht. Es wird davon ausgegangen, dass Änderungen der Vereinbarung für neu erstellte Veranstaltungen im Paysera Tickets-System gelten.

Sonstige Bestimmungen

8.1. Streitigkeiten, die sich aus der Nichterfüllung oder unangemessenen Ausführung dieser Vereinbarung ergeben, werden durch Verhandlung und bei Nichtverhandlung vor dem Gericht der Republik Litauen nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren beigelegt. Die Gerichtsbarkeit richtet sich nach dem Sitz des eingetragenen Sitzes von Paysera.
8.2. Die vorliegende Vereinbarung wurde geschlossen und ist nach den Rechtsvorschriften der Republik Litauen zu erläutern.
8.3. Die Namen von Kapiteln und Artikeln der Vereinbarung dienen ausschließlich der Bequemlichkeit der Parteien und werden bei der Erläuterung der Bestimmungen der Vereinbarung nicht berücksichtigt.
8.4. Die Parteien haben nicht das Recht, ihre Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei auf Dritte zu übertragen.
8.5. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung für ungültig erklärt werden, bleiben alle anderen Bestimmungen der Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft.
8.6. Alle Benachrichtigungen und Informationen gelten als ordnungsgemäß an die andere Partei übermittelt, wenn sie persönlich durch Bestätigung des Empfangs per Einschreiben, Fax oder E-Mail übermittelt werden. Wenn die Partei ihre Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse ändert, informiert sie die andere Partei unverzüglich schriftlich darüber. Andernfalls kann diese Partei ihre Argumente nicht auf den Nichtempfang einer Benachrichtigung oder Information stützen, wenn diese Benachrichtigung oder Information an die neuesten Kontaktdaten gesendet wurde, die der anderen Partei zur Verfügung gestellt wurden.